Startseite
03586 - 764292
03586 - 764292

Katalog für gewerbliche Kunden

Gehörschutz

Gehörschutz

Geräusche  können je nach Lautstärke und Dauer zu einer akuten oder dauerhaften  Schädigung des Gehörs führen. Diese Schädigungen werden aber oft nicht sofort erkannt, sondern führen schleichend zu einer Gehörschädigung. Zum Schutz wird ab einem Lärmdruckpegel von 80 dB das Tragen eines Gehörschutzes empfohlen, ab 85 dB ist er gesetzlich vorgeschrieben.

 

Durch den Gehörschutz wird die Lautstärke gedämmt. Der Dämmwert SNR wird in Dezibel (dB ) angegeben. Dieser Wert gibt an, um wieviel Dezibel die Lautstärke über alle Frequenzen verringert wird. Besitzt ein Gehörschutz den SNR-Wert 20, so wird die Lautstärke bei korrekter Anwendung für den Träger um 20 dB verringert.

 

Je nach Arbeitsumfeld, Dauer und Stärke der Lärmbelastung hat man die Wahl zwischen Gehörschutzstöpseln, Bügelgehörschutz und Kapselgehörschutz.

Warenkorb

Sie haben keine Artikel in Ihrem Einkaufswagen.