Berufsschuhe
Schuhe für Bereiche ohne mechanische Risiken
Berufsschuhe können in Bereichen eingesetzt werden, in denen keine Gefahr von mechanischen Risiken besteht. Beispiele hierfür sind Pflegeberufe, Servicebereiche in der Gastronomie oder Büroräume. Berufsschuhe benötigen keine Zehenschutzkappe. Ausgestattet sind sie mit einer rutschfesten, stoßabsorbierenden und antistatischen Laufsohle.
Die Bedingungen, die an einen Berufsschuh gestellt werden, sind in der Norm EN ISO 20347 festgelegt.
Die Unterteilung der Berufsschuhe erfolgt in folgende Gruppen:
Berufsschuhe der Gruppe OB
Es handelt sich um Basisschuhe mit einer rutschhemmenden Sohle. Auch Clogs mit offenem Fersenbereich sind möglich. Schuhe dieser Gruppe sind besonders für den Innenbereiche geeignet.
Berufsschuhe der Gruppe O1
Berufsschuhe der Gruppe O1 sind im Fersenbereich geschlossen. Außerdem muss der Fersenbereich mit seinem Energieaufnahmevermögen stoßabsorbierend wirken. Der Berufsschuh ist mit einer rutschhemmenden, antistatischen Sohle ausgestattet.
Berufsschuhe der Gruppe O2
Die Berufsschuhe dieser Gruppe haben die gleichen Eigenschaften wie Gruppe O1. Zusätzlich muss das Obermaterial wasserabweisend sein und einem Wasserdurchtritt mindesten 80 min. widerstehen.
Berufsschuhe der Gruppe O3
Zusätzlich zu den Bedingungen der Gruppe O2 verfügen die Schuhe der Gruppe O3 über eine profilierte und durchtrittsichere Laufsohle.
Berufsschuhe der Gruppe O4
Zu dieser Gruppe der Berufsschuhe gehören Kunststoff- und Gummistiefel. Sie verfügen über ein Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich, eine profilierte Laufsohle mit antistatischen Eigenschaften und einem wasserdichten Material.
Rutschhemmung
Die Rutscheigenschaften der Laufsohlen sind in vielen Bereichen von großer Bedeutung. Sie werden wie folgt definiert:
SRA – Rutschhemmung geprüft mit Spülmittel und Wasser auf Fliesen
SRB – Rutschhemmung geprüft mit Glyzerin auf Metallplatten
SRC – SRA und SRB zusammen